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Von 2004 bis 2007 führte das Bundesamt für Umwelt ein Forschungsprogramm zur Biosicherheit in der ausserhumanen Gentechnologie durch. Ziel war es, im Hinblick auf den Vollzug der im Gentechnikgesetz vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen wissenschaftliche Grundlagen zu beschaffen. Diese sollen mit Hilfe unabhängiger Forschung sicherstellen, dass das BAFU für die Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt über geeignete methodische Grundlagen verfügt und dass unerwartete oder langfristige Auswirkungen von GVO frühzeitig erkannt werden können.

Zudem unterstützte das BAFU Forschungsprojekte über Auswirkungen der Gentechnik auf Lebewesen, die bisher erst wenig oder gar nicht untersucht wurden. Erforscht wurde beispielsweise, ob so genannte Nichtzielorganismen wie Wildbienen von gentechnisch veränderten schädlingsresistenten Pflanzen beeinträchtigt werden könnten- bisherige Forschungen zu diesem Thema hatten sich vor allem auf Honigbienen konzentriert. Das Programm umfasste des Weiteren eine Analyse ethischer Fragen zur Risikobewertung im Bereich Biotechnologie sowie Forschung zu den Risiken für das Ökosystem Boden.

Die Resultate des Forschungsprogramms mit insgesamt acht wissenschaftlichen Projekten aus vier Schwerpunktbereichen wurden am 17. Juni 2008 in Bern an einer Tagung vorgestellt und diskutiert (Resultate siehe Kasten).

Das Programm des BAFU war der erste Forschungsschwerpunkt des Bundes im Bereich der Biosicherheit seit dem Abschluss des Schwerpunktprogramms Biotechnologie in den 90er Jahren. Ende 2005 rief der Bundesrat zusätzlich zum BAFU-Programm das viel umfassendere Nationale Forschungsprogramm 59 (NFP 59) über „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" ins Leben. Das NFP 59 wird voraussichtlich im Sommer 2011 abgeschlossen.

 

KASTEN RESULTATE

Ethik

Eine Standortbestimmung der aktuellen risikoethischen Diskussion zeigte, dass weder ein strenges Nichtschadensprinzip noch eine reine Kosten/Nutzen Analyse bei der Beurteilung von GVO-Freisetzungen zum Ziel führen. Für die ethische Bewertung wurde das Kriterium der Sorgfaltspflicht herangezogen. Demnach ist es moralisch zulässig andere Wesen einem Risiko auszusetzen, wenn alle Sorgfaltsmassnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um einen möglichen Schaden zu vermeiden. Dieses Kriterium konnte so konkretisiert werden, dass es zur Festlegung eines zulässigen ethischen und direkt anwendbaren Grenzwerts führte. Freisetzungen von GVO sollen demnach, aus ethischer Sicht, erst dann erlaubt sein, wenn - unabhängig von Chancenüberlegungen - alle Sicherheitsmassnahmen verlangt werden, so dass man behaupten kann, der Schadenseintritt bleibt sehr unwahrscheinlich.

Auskünfte:

  • Klaus Peter Rippe, ethik im diskurs („Ausarbeitung von Kriterien und Instrumenten für eine ethische Risikobewertung im Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere der Freisetzung von GVO"), Tel : 044-252 89 22, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Valentin Küng, Küng - Biotech + Umwelt („Bedeutung des Schadensbegriffs für die Risikobewertung von GVO - sechs Fallbeispiele"), Tel: 31 357 53 73, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Auswirkungen auf Nichtzielorganismen (drei Forschungsprojekte)

Die Forschung an Wildbienen zeigte, dass bei den derzeit angebauten gentechnisch veränderten Kulturpflanzen negative Effekte auf Solitärbienen sehr unwahrscheinlich sind. Die im Rahmen der Untersuchungen entwickelten empfindlichen Testverfahren können auch zur Beurteilung von künftig entwickelten schädlingsresistenten Pflanzen eingesetzt werden.

Bei gentechnisch veränderten, schorfresistenten Äpfeln wurde untersucht, ob bei diesen Pflanzen die Entwicklung von Schadinsekten beeinflusst wurde. Es wurden zwar Auswirkungen beobachtet, diese lagen jedoch im Rahmen der natürlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Apfelsorten und können in diesem Fall nicht als nachteiliger Effekt betrachtet werden. Die erarbeiteten Methoden ermöglichen es, selbst kleine Auswirkungen einer gentechnischen Veränderung auf das biologische Gleichgewicht im Apfelbaum zu erfassen.

Schliesslich konnte gezeigt werden, dass bei gegen Schadpilze resistenten transgenen Pflanzen nicht zugleich die Symbiose mit nützlichen Bodenpilzen beeinträchtigt sein muss, da sich die Wechselwirkungen der Pflanze mit Schad- und Nutzpilzen unterscheiden.

Auskünfte

  • Dirk Babendreier, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART („Auswirkungen transgener Pflanzen auf solitäre Bienen"), Tel. 032 421 48 85, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Silvia Dorn, ETH Zürich („Einfluss der Transgenosis auf die Pflanzen-Insekten-Beziehungen im Apfel-System, insbesondere auf chemisch vermittelte Wechselwirkungen"), Tel: 044 632 39 21, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Uta Paszkowski, Université de Lausanne („Auswirkungen von Transgenen, welche erhöhte Resistenz gegen Krankheitserreger verleihen, auf die Wechselwirkung mit symbiotischen Pilzen bei Reis"), Tel: 21 692 42 10, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Auswirkungen auf das Ökosystem Boden (zwei Forschungsprojekte)

Die Forschung zu den Auswirkungen auf den Boden konnte keinen Unterschied nachweisen zwischen gentechnisch veränderten insektenresitenten Bt-Maispflanzen und konventionellen Maissorten. Weder zeigten sich Unterschiede bezüglich ihrer Abbaugeschwindigkeit unter natürlichen Bedingungen im Boden, noch bei den an diesem Abbau beteiligten Bodenlebewesen. Auch in Laborversuchen wurden keine nachteiligen Auswirkungen der Bt-Maispflanzen auf Bodenbewohner wie Würmer, Schnecken und Fliegenlarven beobachtet, wobei die Versuche teilweise über vier Generationen verfolgt wurden. Ökologisch verhalten sich demnach die untersuchten Bt-Maissorten nicht anders als konventionelle Sorten, für die GVO-Sorten kann daher - innerhalb des überprüften Bereiches - nicht von einem erhöhten ökologischen Risiko ausgegangen werden.

Ein zweites Projekt erarbeitete wichtige konzeptionelle und methodische Grundlagen, um eine biologische Belastung des Ökosystems Boden - z. B. durch GVO - nachzuweisen und zu bewerten, und bestätigte deren Anwendung in der Praxis anhand von Modellversuchen mit Boden-Mikroorganismen.

Auskünfte

  • Wolfgang Nentwig, Universität Bern („Abbaubarkeit von Bt-Mais im Boden und Auswirkungen auf Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen"), Tel: 031 631 4520, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Hans-Rudolf Oberholzer, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART ("Belastungen des Ökosystems Boden durch natürliche sowie gentechnisch veränderte Organismen - Effekte, Methoden und Schadensdefinition als Beitrag zur Risikobeurteilung"), Tel: 0 44 377 72 97, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Früherkennung unerwarteter Umweltauswirkungen (zwei Forschungsprojekte)

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz ist gemäss Gentechnikgesetz auf seine möglichen Folgen für die Umwelt hin zu überwachen. In der zu revidierenden Freisetzungsverordnung soll das BAFU beauftragt werden, ein Überwachungsprogramm zu entwickeln und durchzuführen, mit dem insbesondere langfristige und kumulative Umwelteinwirkungen möglichst frühzeitig entdeckt werden können. Um ein solches Überwachungsprogram aufzubauen, sind viele Fragen zu beantworten: Welche Messgrössen sind geeignet? Wo soll gemessen werden? Wie lange? Wo werden die Daten verwaltet? Wie kann der Austausch mit den Mitgliedsstaaten der EU gewährleistet werden? In einem ersten Forschungsprojekt wurden geeignete Indikator-Organismen identifiziert sowie Erhebungsverfahren für einen Nachweis unerwarteter Umweltauswirkungen aufgrund des Anbaus von transgenen Mais- und Kartoffelpflanzen vorgeschlagen.

Ein zweites Projekt zeigt die Schwierigkeiten des eindeutigen Nachweises von nachteiligen Umweltauswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf, und präsentiert Lösungsansätze die bei der Einrichtung eines Überwachungsprogramms bedacht werden sollten.

Auskünfte

  • Angelika Hilbeck, ecostrat GmbH („Methodische Grundlagen der Langzeitüberwachung von GVO: Schutzziel - Indikatoren - Methoden"), Tel: 044 430 30 60, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Olivier Sanvido, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART („Umweltüberwachung des kommerziellen Anbaus von Bt-Mais"), Tel: 44 377 73 04, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adresse für Rückfragen:

Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie BAFU, 079 415 99 62

Herausgeber:

Bundesamt für Umwelt
Internet: http://www.bafu.admin.ch[1]

References

  1. ^ http://www.bafu.admin.ch (www.bafu.admin.ch)

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