Mit den neuen Zahlungen soll ein Beitrag zur Stärkung der Bienenpopulation geleistet werden, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung. Im Rahmen des Herbstpakets nahm der Bundesrat insgesamt an sechs landwirtschaftlichen Verordnungen Anpassungen vor. So sind künftig entlang von Fliessgewässern in den Biodiversitätsförderflächen maximal 20 Prozent unproduktive Strukturen wie Gehölze beitragsberechtigt.

Weiter werden als Kompensation für die Inlandleistung beim Fleischimport die Versorgungssicherheitsbeiträge auf Grünland um 50 Franken pro Hektar reduziert und wegen Sparvorgaben die Direktzahlungen 2017 um 1,9 Prozent gekürzt. Die Sparbeschlüsse stehen allerdings unter Vorbehalt des Budgetbeschlusses durch das Parlament. Dieses wird in der Wintersession darüber beraten.

Zudem soll die Agrareinfuhrverordnung geändert werden, womit unter anderem der Ausserkontingentzollansatz für Brotweizen auf 40 Franken pro 100 Kilo gesenkt wird.

Direktzahlungen für Blühstreifen
Direktzahlungen für Blühstreifen

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