Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2013 ist es verboten, Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie die Forschungsanstalt Agroscope am Montag mitteilte. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.

Kantonale Regelungen sind unter www.feuerbrand.ch[1] -> ‚Einschränkung des Verstellens von Bienen‘ oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz erhältlich.

References

  1. ^ www.feuerbrand.ch (www.feuerbrand.ch)

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